Das Land Niederösterreich ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gewaltpraevention-noe.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
a) Unvereinbarkeit mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Die Website ist weitgehend mit den Konformitätsstufen A, AA und teilweise AAA der WCAG 2.1 vereinbar.
Bei älteren Beiträgen auf der Website, kann es vorkommen, dass die Überschriftenstruktur H1-H6 im Inhalt nicht korrekt hierarchisch abgebildet ist. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.3.1 (Informationen und Beziehungen) nicht erfüllt. Bei neuen Inhalten auf der Website wird darauf geachtet, dass dies erfüllt ist. Wir werden nach und nach auch die älteren Beiträge aktualisieren, damit dieses Kriterium für alle Inhalte auf unserer Website erfüllt ist.
Bei eingebunden Videos fehlt eine alternative Beschreibung des Videos. Damit ist das WCAG Erfolgskriterien 1.2.1 (nur Audio und nur Video) nicht erfüllt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Vereinzelte, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen/Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese bereits vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von Externen, die nicht im Einflussbereich vom Land Niederösterreich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 9. April 2021 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Accessibility Evaluierung im März 2021 durch eine externe Prüfung nach WCAG 2.1, Level AA.
Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit ein großes Anliegen. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitte wir Sie, uns diese per Mail an post.f3@noel.gv.at zu melden. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellen behandelt wurde, können Sie bei der NÖ Antidiskriminierungsstelle Beschwerde über die mangelnde Barrierefreiheit erheben.
Nähere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und ein Formular für die Beschwerde finden Sie auf der Webseite des Landes NÖ, im Bereich der NÖ Antidiskriminierungsstelle.
Die NÖ Antidiskriminierungsstelle erreichen Sie unter
E-Mail: post.gbb@noel.gv.at
Tel.:02742 – 9005 DW 16198