Beratung nach Wegweisung und Annäherungsverbot laut Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

Die Person, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, ist verpflichtet, sich binnen fünf Tagen mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen, um einen längstens binnen 14 Tagen nach Kontaktaufnahme stattfindenden Termin für eine Gewaltpräventionsberatung zu vereinbaren.

Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Beratungsstellen für Gewaltprävention des Vereins NEUSTART finden Sie hier https://www.neustart.at/at/de/unsere_angebote/gewaltpraevention.php