Gewaltprävention NÖ
  • Home
  • Angebote & AnbieterInnen
    • Suche nach Zielgruppe & Thema
    • AnbieterInnen von Gewaltpräv.projekten nach Namen A-Z
    • Beratungseinrichtungen
    • Hotlines
    • Informationen und weiterführende Links zum Thema „Cybermobbing“
  • Veranstaltungen
  • Informationen
    • Aufgaben und Ziele
    • Publikationen
    • Artikel & Fachinformationen
    • Team
    • Kooperationspartner
  • Kontakt
  • Menü Menü
Search Search

Beratung nach Wegweisung und Annäherungsverbot laut Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

Die Person, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, ist verpflichtet, sich binnen fünf Tagen mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen, um einen längstens binnen 14 Tagen nach Kontaktaufnahme stattfindenden Termin für eine Gewaltpräventionsberatung zu vereinbaren.

Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit den Beratungsstellen für Gewaltprävention des Vereins NEUSTART finden Sie hier https://www.neustart.at/at/de/unsere_angebote/gewaltpraevention.php

02742/9005-9050
gewaltpraevention@noel.gv.at
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
Newsletter-Anmeldung
NÖ Landesjugendreferat
Amt der NÖ Landesregierung – Jugendreferat
Jugendinfo NÖ
ImpressumDatenschutzerklärungBarrierefreiheitserklärung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen